8. Februar 2021

Sarah Kay
Info: Reminder an geänderte Regelung für Dialogpost
Geschäftsbriefe mit nicht-werblichem Inhalt dürfen nicht mehr mit vergünstigten Tarifen per Dialogpost versendet werden.
Die Bedingungen der Deutschen Post im Zusammenhang mit dem Versand von werblicher und nicht-werblicher Geschäftspost haben sich geändert. Zukünftig gilt, dass Geschäftspost, die keine Werbung enthält, als regulärer Brief oder Postkarte versendet werden muss und somit nicht mehr von den Sonderkonditionen der Dialogpost profitiert. Bitte lassen Sie in konkreten Fällen von der Post abklären, ob Ihr Versand von diesen Bestimmungen betroffen ist bzw. ob der Inhalt zur werblichen Geschäftspost zählt. Eine Übersicht gibt es auch unter folgendem Link: https://www.deutschepost.de/de/d/dialogpost/leistungen.html
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